Geschehnisse im Jahr 1955
Pariser Verträge
Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut von Westdeutschland beendete und Westdeutschland die Souveränität verlieh.
Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern der Westunion, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris unterzeichnet, am 27. Februar 1955 durch den Deutschen Bundestag
ratifiziert und traten am 5. Mai 1955 in Kraft. In diesem Zusammenhang erklärten die Westmächte, dass sie die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen der Besatzungsmächte teilhaben lassen
wollten, die das unter Viermächteverwaltung stehende Berlin betrafen.
Rede zu den Pariser Verträgen
von Bundeskanzler Konrad Adenauer
im Deutschen Bundestag
am 25. Februar 1955
Vorbehaltsrechte der Alliierten
Durch das Besatzungsstatut wurden die alliierten Kontrollrechte bezüglich Deutschlands auf die Alliierte Hohe Kommission übertragen.
Sie stellten als Vertreter ihrer Regierungen die oberste Gewalt dar und übten eine Kontrolle über die Bundesregierung wie über die Regierungen der Länder aus.
Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Ländern besaßen eigentlich „die volle gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt gemäß dem Grundgesetz“ , doch nahmen die drei Mächte USA,
Großbritannien und Frankreich eine Reihe von Sonderbefugnissen für sich in Anspruch, zum Beispiel:
- Abrüstung und Entmilitarisierung
- Reparationen, Kontrollmaßnahmen bezüglich des Ruhrgebiets
- Kontrolle von und Eingriffe in Wirtschaftsleben und Industrie (auch: Außenhandel)
- auswärtige Angelegenheiten „einschließlich völkerrechtlicher Abkommen, die von Deutschland oder mit Wirkung für Deutschland abgeschlossen werden“
- Schutz, Sicherheit, Finanzierung und Versorgung der alliierten Streitkräfte
- Beachtung des Grundgesetzes und der Landesverfassungen
Außerdem gilt: „Die Besatzungsbehörden behalten sich das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie der
Ansicht sind, dass dies aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland oder in Verfolg der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen
unumgänglich ist.
Wiederbewaffnung
Die Wiederbewaffnung bezeichnet die erneute Einführung militärischer Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in den 1950er Jahren nach dem Zweiten
Weltkrieg.
Das Thema wurde von 1949 bis 1956 in der Öffentlichkeit und Politik im Hinblick auf den gerade erst zu Ende gegangenen Zweiten Weltkrieg sehr kontrovers diskutiert. Der Deutsche Bundestag lehnte
in seiner ersten außenpolitischen Debatte am 24. und 25. November 1949 eine nationale Wiederbewaffnung ab.
Nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen die alliierten Siegermächte USA, Frankreich, Großbritannien und die Sowjetunion unter anderem die vollständige Entmilitarisierung Deutschlands. Die
Ereignisse des Zweiten Weltkrieges und die enormen Einsätze, die es erforderte, das nationalsozialistische Deutschland niederzuringen, bewogen die Alliierten dazu, das besiegte Land auch in
Zukunft militärisch schwach zu halten. Dies spielte sowohl für die Erstellung des westdeutschen Grundgesetzes wie auch für die ostdeutsche Verfassung der DDR eine wichtige Rolle.
Der Warschauer Pakt
Der Warschauer Pakt war ein von 1955 bis 1991 bestehender militärischer Beistandspakt des Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion. Das Bündnis, deren Mitglieder in dem jeweilig mit der
Sowjetunion bilateral abgeschlossenen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand (VFZ) auf eine eigenständige Außenpolitik verzichteten, war im Kalten Krieg das Pendant
zum westlichen Militärbündnis, der NATO unter Führung der USA.
Am 26. April 1985 wurde der Vertrag letztmalig um 25 Jahre verlängert und hätte sich auch um jeweils weitere zehn Jahre automatisch verlängert. Der Vertrag wurde 1991 gekündigt und das Bündnis
löste sich am 1. Juli 1991 auf.