Geschehnisse im Jahr 1960


Staatsrat der DDR
Der Staatsrat der DDR wurde 1960 nach dem Tod des ersten und einzigen Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, als Nachfolgeorgan des Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen. Damit wurde der Staatsaufbau der DDR dem sowjetischen Vorbild weiter angeglichen. Grundlage war das „Gesetz über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. September 1960, das die Verfassung der DDR von 1949 entsprechend änderte.

Der Staatsrat bestand aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, 16 weiteren Mitgliedern und einem Sekretär. Stellvertretende Staatsratsvorsitzende waren jeweils alle Parteivorsitzenden der DDR-Blockparteien. Der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates wurden für zunächst vier, seit 1974 fünf Jahre von der Volkskammer gewählt.

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